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Illustration: Eine große Lupe mit Messingring vergrößert den Profilzylinder im Schutzbeschlag einer dunklen Kassettentür.
Ratgeber

Seriösen Schlüsseldienst erkennen – so vermeiden Sie Abzocke

Die Tür ist zu, es ist spät – und zum Ärger kommt die Sorge vor einer Rechnung, mit der niemand gerechnet hat. Einen seriösen Schlüsseldienst erkennen Sie aber an wenigen, klaren Zeichen: Der Preis wird vor der Arbeit vereinbart, die Firma lässt sich überprüfen, und am Ende gibt es eine ordentliche Rechnung. Dieser Ratgeber zeigt die typischen Warnsignale und erklärt, was Sie tun können, wenn die Rechnung doch zu hoch ausfällt.

Sie stehen gerade vor der verschlossenen Tür? Dann wählen Sie direkt 0176 4287 6015 – lesen können Sie später.

Am Telefon beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich – den Preis erfahren Sie dabei, nicht erst an der Tür.

Kurz gesagt: fünf Regeln gegen Abzocke

Wer beim Schlüsseldienst Abzocke vermeiden will, braucht kein Fachwissen, sondern fünf einfache Regeln. Merken Sie sie sich am besten schon heute – im Ernstfall bleibt dafür wenig Zeit.

Die fünf Regeln auf einen Blick
  • Preis vorher am Telefon vereinbaren – mit Anfahrt und allen Zuschlägen. Fragen Sie nach dem Gesamtbetrag, nicht nach einem Grundpreis.
  • Firmennamen und Impressum prüfen – ein seriöser Betrieb nennt seinen Namen, und auf seiner Website steht ein vollständiges Impressum.
  • Nichts blanko unterschreiben – streichen Sie auf dem Auftragszettel alles, was nicht besprochen war.
  • Nicht unter Druck bar zahlen – Barzahlung an der Tür nur, wenn sie vorher vereinbart war; eine Rechnung mit allen Einzelposten sollten Sie immer verlangen.
  • Bei Drohungen 110 wählen – Nötigung ist eine Straftat, und dafür ist die Polizei zu jeder Uhrzeit da.

Warum der Notdienst ein beliebtes Feld für Abzocker ist

Wer ausgesperrt ist, kann nicht in Ruhe vergleichen. Es ist dunkel oder kalt, der Akku ist fast leer, und man will nur eines: wieder hinein. Genau diese Lage nutzen unseriöse Anbieter aus. Der Preis wird dann nicht vorher vereinbart, sondern an der Tür „festgelegt“ – in einem Moment, in dem kaum jemand Nein sagt.

Der Bundesgerichtshof hat diese Notlage ausdrücklich anerkannt. Nach seinem Urteil vom 16. Januar 2020 (Az. 1 StR 113/19) kann schon das Ausgesperrtsein aus der eigenen Wohnung eine Zwangslage im Sinne des Wucherparagrafen sein (§ 291 StGB). Wer diese Lage für einen überhöhten Preis ausnutzt, kann sich strafbar machen.

Hinzu kommt ein Muster, vor dem Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest warnen: Hinter manchen Einträgen im Internet steckt eine Vermittlung, die Anrufe sammelt und die Aufträge weiterreicht – ohne zu sagen, an wen. Wer dann klingelt, gehört oft nicht zu dem Namen aus der Anzeige. Für Sie bleibt unklar, mit welcher Firma Sie es eigentlich zu tun haben, und Kosten, über die am Telefon niemand gesprochen hat, stehen später auf der Rechnung.

Schützen können Sie sich trotzdem: mit ein paar klaren Fragen und einem festen Ablauf. Ein seriöser Schlüsseldienst in Berlin beantwortet diese Fragen, ohne auszuweichen.

Warnsignale

Sieben Warnsignale für einen unseriösen Schlüsseldienst

Ein einzelnes Signal ist noch kein Beweis. Kommen aber mehrere zusammen, sollten Sie misstrauisch werden. Merken Sie es schon am Telefon, legen Sie lieber auf und rufen einen anderen Betrieb an.

1. Kein Preis am Telefon

„Das sehen wir vor Ort“ ist eine typische Ausweichantwort. Dabei lässt sich am Telefon klären, ob die Tür nur zugezogen oder abgeschlossen wurde und welches Schloss verbaut ist. Danach kann ein seriöser Betrieb einen Preis nennen.

2. Kein vollständiges Impressum

Die Website hat kein Impressum, oder darin fehlen Firmenname, Rechtsform oder Anschrift. Im Streitfall wissen Sie dann nicht, an wen Sie sich wenden können.

3. Tarnnamen wie „AAA“

Namen wie „AAA“ oder „A1“ sollen vor allem dafür sorgen, dass ein Eintrag in Verzeichnissen ganz oben steht. Lautet der Name zudem bei jedem Eintrag anders, ist Vorsicht geboten.

4. Unklar, wer eigentlich kommt

Am Telefon fällt kein Firmenname, oder niemand kann sagen, wo die Firma eingetragen ist. Das ist typisch für Vermittler, die Aufträge weiterreichen.

5. Sofort die Bohrmaschine

Wer ohne schonenden Versuch und ohne Rückfrage bohrt, macht aus einem kleinen Auftrag einen großen: Danach braucht die Tür einen neuen Zylinder.

6. Blanko-Unterschrift oder fremde Posten

Sie sollen einen leeren Auftragszettel unterschreiben, oder darauf stehen Leistungen, über die nie gesprochen wurde – etwa ein neues Schloss, obwohl nur geöffnet werden sollte.

7. Druck und Drohungen

Sofortige Barzahlung, der Weg zum Geldautomaten „in Begleitung“, die Drohung, die Tür wieder zu verschließen: Spätestens jetzt wählen Sie 110.

Am Telefon

Am Telefon: Mit fünf Fragen einen seriösen Schlüsseldienst erkennen

Auch wenn es eilt: Diese Fragen sind schnell gestellt und verraten viel über den Betrieb. Notieren Sie sich die Antworten kurz, am besten mit Uhrzeit – falls es später Streit gibt.

Tipp

Suchen Sie sich einen Schlüsseldienst heraus, bevor Sie ihn brauchen, und speichern Sie seine Nummer – im Telefon und auf einem Zettel im Portemonnaie. Wer im Notfall erst suchen muss, landet leicht bei der erstbesten Anzeige.

  • „Wie heißt Ihre Firma, und wo ist sie eingetragen?“

    Ein seriöser Betrieb nennt Firmennamen und Rechtsform ohne Zögern. Vergleichen Sie die Angaben später mit dem Impressum und mit dem Auftragszettel.

  • „Was kostet es insgesamt – mit Anfahrt und Zuschlägen?“

    Gemeint ist der Betrag für Ihren Fall, nicht ein Grundpreis, zu dem später noch Posten hinzukommen. Nachts, am Wochenende oder an Feiertagen kann es teurer sein – aber das sollte man Ihnen vorher sagen.

  • „Macht es einen Unterschied, ob die Tür nur zugefallen ist?“

    Die ehrliche Antwort lautet: Ja, einen großen. Ist die Tür nur zugefallen, hält sie allein die Falle – die abgeschrägte Zunge, die beim Zuziehen einrastet. Wurde abgeschlossen, steckt zusätzlich der Riegel im Rahmen. Ein Betrieb, der danach nicht fragt, kann keinen ehrlichen Preis nennen.

  • „Wann ungefähr sind Sie bei mir?“

    Ehrliche Betriebe antworten mit „schnellstmöglich“ oder einer Zirka-Angabe und sagen dazu, wovon die Zeit abhängt – etwa von Tageszeit und Verkehr. Eine Ankunft auf die Minute genau kann niemand seriös versprechen.

  • „Bekomme ich eine Rechnung?“

    Die Antwort muss „Ja“ lauten – mit Firmenanschrift, Datum, Leistung und Material. Fragen Sie bei der Gelegenheit auch, wie Sie bezahlen können.

Vor Ort

An der Tür: So behalten Sie die Kontrolle

Vor Ort entscheidet sich, ob die Absprache vom Telefon gilt. Dass man Sie dabei nach Ihrem Ausweis fragt, ist übrigens ein gutes Zeichen: Ein seriöser Betrieb öffnet nur, wenn klar ist, dass Sie dort wohnen oder dazu berechtigt sind.

  1. 1

    Preis bestätigen lassen

    Lassen Sie sich den am Telefon genannten Preis vor Arbeitsbeginn bestätigen, am besten schriftlich auf dem Auftragszettel. Braucht es mehr Arbeit als besprochen, muss man Ihnen das vorher sagen – nicht erst mit der Rechnung.

  2. 2

    Aufbohren nur nach Rückfrage

    Ein seriöser Betrieb versucht zuerst, schonend zu öffnen. Muss doch gebohrt werden, erklärt man Ihnen vorher, warum – und was der neue Zylinder zusätzlich kostet. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.

  3. 3

    Auftragszettel lesen und streichen

    Lesen Sie alles, bevor Sie unterschreiben. Streichen Sie Posten, die nicht vereinbart waren, und ebenso leere Felder. Zu Bedingungen, denen Sie nicht zugestimmt haben, kann Sie niemand zwingen.

  4. 4

    Rechnung verlangen

    Bestehen Sie auf einer Rechnung, auf der Anfahrt, Arbeit, Material und Zuschläge einzeln aufgeführt sind – dazu Firmenname, Anschrift, Datum und Ihre Adresse. Sie ist Ihr wichtigster Beleg, auch gegenüber Versicherung oder Vermieter.

  5. 5

    Nicht unter Druck zahlen

    Zahlen Sie den vereinbarten Betrag. Geben Sie unter Druck doch nach und zahlen mehr, schreiben Sie „Zahlung unter Vorbehalt“ auf den Beleg und lassen Sie sich die Zahlung quittieren. Notieren Sie Namen, Uhrzeit und, wenn möglich, das Kennzeichen des Fahrzeugs.

Ihre Rechte

Rechnung zu hoch? Ihre Rechte

Auch eine bezahlte Rechnung ist nicht das letzte Wort. Das Gesetz schützt Sie vor überhöhten Forderungen, gerade in einer Notlage.

§ 632 Abs. 2 BGB

Wurde kein Preis vereinbart, schulden Sie nach § 632 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung, also das, was für eine solche Arbeit üblich ist – nicht einen beliebigen Betrag.

§ 138 BGB

Ist der Preis sittenwidrig überhöht, kann der Vertrag nach § 138 BGB nichtig sein. Das kommt vor allem in Betracht, wenn Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis stehen und Ihre Notlage ausgenutzt wurde. Der Betrieb darf dann in der Regel nur den Wert der tatsächlich erbrachten Arbeit behalten; zu viel Gezahltes können Sie zurückfordern.

§ 291 StGB · § 263 StGB

Wucher ist außerdem strafbar (§ 291 StGB) – die nötige Zwangslage kann, wie oben beschrieben, schon im Ausgesperrtsein liegen. Wer Sie über den Preis oder die Notwendigkeit einer Arbeit täuscht, kann sich zudem wegen Betrugs strafbar machen (§ 263 StGB). In beiden Fällen können Sie Strafanzeige bei der Polizei erstatten.

So gehen Sie vor: Bewahren Sie Rechnung, Zahlungsbeleg und Auftragszettel auf. Schreiben Sie möglichst bald auf, was am Telefon und an der Tür gesagt wurde, und notieren Sie Zeugen. Ist die Rechnung noch offen, widersprechen Sie ihr schriftlich und zahlen Sie zunächst nur den vereinbarten Betrag – oder, wenn nichts vereinbart war, einen angemessenen. Haben Sie schon bezahlt, fordern Sie den zu viel gezahlten Betrag schriftlich und mit Frist zurück. Unterstützung bietet die Verbraucherzentrale Berlin.

Hinweis

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Ob eine Rechnung im Einzelfall überhöht ist, hängt von Leistung, Aufwand und Uhrzeit ab. Beraten können Sie die Verbraucherzentrale oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt; verbindlich entscheidet im Streitfall ein Gericht.

Nötigung ist eine Straftat

Bei Drohung oder Nötigung: 110

Achtung

Wird Ihnen angedroht, die Tür wieder zu verschließen oder Ihren Ausweis oder Schlüssel einzubehalten, falls Sie nicht sofort zahlen, kann das eine Nötigung sein – eine Straftat nach § 240 StGB. Bleiben Sie ruhig, diskutieren Sie nicht weiter und wählen Sie die 110. Gehen Sie nicht allein mit zum Geldautomaten, und holen Sie, wenn möglich, eine Nachbarin oder einen Nachbarn dazu. Einen Betrag, der nur mit Drohungen durchgesetzt werden soll, müssen Sie nicht auf der Stelle zahlen.

Darauf können Sie sich verlassen

So arbeiten wir beim Schlüsseldienst Tempelhof

Was wir hier empfehlen, gilt auch für uns. Der Schlüsseldienst Tempelhof kommt im gesamten Bezirk Tempelhof-Schöneberg zu Ihnen – in die Altbauwohnung in Friedenau ebenso wie zum Einfamilienhaus im Süden des Bezirks. Überall gelten dieselben Regeln.

Preis vorab am Telefon

Am Telefon klären wir, ob Ihre Tür zugefallen oder abgeschlossen ist und was für ein Schloss verbaut ist. Danach nennen wir Ihnen den Preis für Ihren Fall – kostenlos, unverbindlich und bevor sich jemand auf den Weg macht. Erst mit Ihrem Ja wird daraus ein Auftrag. Mehr über unseren Weg zum Preis vorab lesen Sie auf der Kostenseite.

Eine Firma, die Sie überprüfen können

Betreiberin ist die Haustechnik Bernhardt UG mit Michael Bernhardt als Geschäftsführer. Firmenname, Anschrift und Handelsregistereintrag finden Sie im Impressum – prüfen Sie uns ruhig so, wie es dieser Ratgeber empfiehlt. Mehr darüber, wer hinter uns steht, erzählt die Seite „Über uns“.

Berechtigung vor jeder Öffnung

Vor dem Öffnen möchten wir sehen, dass Sie dort wohnen – am einfachsten mit dem Personalausweis. Liegt er drinnen, zeigen Sie ihn uns direkt nach dem Öffnen; auch Nachbarn können bestätigen, wer hier wohnt. So kann niemand mit einer erfundenen Geschichte eine fremde Tür öffnen lassen.

Rechnung für jeden Auftrag

Sie erhalten eine Rechnung, auf der jeder Posten einzeln steht – mit Leistung, Material und Datum. Die Zahlungsweise besprechen wir vorab am Telefon, und gezahlt wird bei uns nie unter Druck.

Sie möchten wissen, womit Sie in Ihrem Fall rechnen müssen, oder brauchen jetzt sofort Hilfe?

Unter 0176 4287 6015 erreichen Sie uns zu jeder Uhrzeit. Das Gespräch ist kostenlos, und zu einem Auftrag verpflichtet es Sie nicht.

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Lieber direkt sprechen

Per Telefon jederzeit, per E-Mail für Anliegen, die Zeit haben: Kontakt aufnehmen.

Fragen und Antworten

Fragen zu Abzocke und Verbraucherrechten

Muss ich beim Schlüsseldienst sofort bar bezahlen?

Nein, nicht ohne Weiteres. Nach Auskunft der Verbraucherzentrale kann ein Schlüsseldienst Barzahlung nur verlangen, wenn sie vor Beginn der Arbeit vereinbart wurde; sonst können Sie auf einer Rechnung bestehen und überweisen. Klären Sie die Zahlungsweise deshalb schon am Telefon. Zum Geldautomaten müssen Sie sich nicht drängen lassen, und bei Drohungen wählen Sie die 110.

Kann ich zu viel Gezahltes zurückfordern?

Ja, wenn Sie mehr bezahlt haben als vereinbart oder wenn der Preis sittenwidrig überhöht war (§ 138 BGB). Wurde gar kein Preis vereinbart, schulden Sie ohnehin nur die übliche Vergütung (§ 632 Abs. 2 BGB). Fordern Sie den Betrag schriftlich und mit Frist zurück und legen Sie Kopien von Rechnung und Zahlungsbeleg bei. Ob sich der Schritt im Einzelfall lohnt, klären Sie am besten mit der Verbraucherzentrale Berlin oder einer Anwältin bzw. einem Anwalt.

Darf ein Schlüsseldienst meine Tür einfach aufbohren?

Nein, nicht ohne Ihr Einverständnis. Beim Aufbohren wird der Schließzylinder zerstört, also das Bauteil mit dem Schlüsselloch – danach braucht die Tür einen neuen. Eine zugefallene Tür lässt sich in der Regel ohne Bohren öffnen; bei einer abgeschlossenen Tür oder einem Sicherheitszylinder kann es nötig werden, doch das muss der Betrieb vorher erklären und Sie fragen. Bei uns gilt: erst schonend öffnen, aufbohren nur mit Ihrer Zustimmung.

Woran erkenne ich einen falschen Notdienst-Eintrag im Internet?

Typisch sind Tarnnamen wie „AAA“, fehlende Firmenangaben und viele fast gleiche Einträge unter wechselnden Namen. Schauen Sie ins Impressum: Dort müssen der vollständige Firmenname mit Rechtsform, eine Anschrift und – bei eingetragenen Firmen – der Registereintrag stehen. Eine Berliner Vorwahl allein beweist nichts, denn auch sie kann zu einer Vermittlungszentrale weitergeleitet werden. Prüfen Sie außerdem, ob im Eintrag, auf der Website und am Telefon derselbe Firmenname genannt wird.

Ist ein Schlüsseldienst mit Mobilfunknummer automatisch unseriös?

Nein, nicht automatisch – auch unsere Nummer 0176 4287 6015 ist eine Mobilfunknummer. Einen seriösen Schlüsseldienst erkennen Sie an überprüfbaren Angaben, nicht an der Vorwahl: Im Impressum sollten vollständiger Firmenname, Anschrift und Registereintrag stehen. Außerdem nennt Ihnen ein seriöser Betrieb den Preis, bevor er anfängt – ganz gleich, über welche Nummer Sie ihn erreichen.

Wie erkenne ich Lockangebote in der Werbung?

Vorsicht bei Anzeigen mit einem auffällig niedrigen Einstiegspreis, oft mit einem kleinen „ab“ davor. Vor Ort kommen dann Anfahrt, Nachtzuschlag, Material oder angebliches Spezialwerkzeug hinzu; solche Werbung kann nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) irreführend und damit unzulässig sein. Ein ehrlicher Preis entsteht erst, wenn jemand Ihre Lage kennt: zugefallen oder abgeschlossen, Art der Tür, Uhrzeit und Anfahrtsweg.

Hilft mir die Verbraucherzentrale, wenn ich abgezockt wurde?

Ja. Die Verbraucherzentrale Berlin informiert über unseriöse Schlüsseldienste und berät bei Ärger mit Verträgen und Rechnungen; wie die Beratung abläuft und welche Bedingungen gelten, steht auf ihrer Website. Halten Sie Rechnung, Zahlungsbeleg und Ihre Notizen zum Ablauf bereit – je vollständiger die Unterlagen, desto gezielter kann man Ihnen helfen.

Lieber erst fragen, dann entscheiden?

Rufen Sie uns an und stellen Sie uns genau die Fragen aus diesem Ratgeber. Wir nennen Ihnen Firma, Ablauf und Preis – noch bevor wir zu Ihnen kommen.

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